Anträge, Anträge, Anträge!

Seit Mitte März navigieren wir durch fremdes Gebiet. Wie kommen wir an Geld, wenn wir keine Kurse mehr machen dürfen? Wir haben viel recherchiert und folgendes unternommen:

  1. einen Antrag auf Entschädigung gemäß § 56 des Infektionsschutzgesetzes gestellt. Ob das etwas bringt, wissen wir nicht, denn eigentlich bezieht sich dieser Paragraph auf Angestellte, die aufgrund einer behördlichen Anordnung in Sachen Infektionsschutz nicht arbeiten dürfen. Diese haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Über Selbstständige, die aus denselben Gründen ihre Dienstleistung nicht verkaufen dürfen, steht dort nichts.
  2. Kurzarbeit für Ralf angemeldet, denn er ist bei mir in der Segelschule angestellt. Nun gibt es kaum noch Arbeit für ihn. Unterrichten darf er nicht, und die Werft, in der ein großer Teil unserer Boote liegt, lässt uns aus Gründen des Infektionsschutzes für ihre Mitarbeiter nicht mehr auf ihr Gelände. So können wir an diesen Booten im Moment keine Saisonvorbereitungsarbeiten machen. Zum Glück haben wir aber vor dem 16. März schon viel erledigt.
  3. meine Krankenkasse gebeten, meine Beiträge bis auf weiteres auf den Mindestsatz zu senken. Ich bin als Selbstständige freiwillig bei der IKK Nord versichert. Sie waren dort sehr freundlich und entgegenkommend.
  4. gleich am ersten möglichen Tag den Antrag auf staatliche Soforthilfe gestellt. Bei unserer Unternehmensgröße können wir bis zu 9000 Euro bekommen. Ich habe eine Liquiditätsprüfung für die nächsten drei Monate gemacht und bin auf einen Bedarf von etwas mehr als 13000 Euro gekommen, falls kein Teilnehmer unserer Kurse bis Ende Mai sein Geld zurückverlangt. Falls alle ihr Geld zurückhaben wollten, kämen wir sogar auf einen Bedarf von etwas mehr als 22000 Euro. Nun hoffen wir, dass möglichst viele Teilnehmer ihre Kurse einfach nur verschieben. Einige haben das auch schon getan, und darüber freuen wir uns sehr. Und natürlich hoffen wir, dass wir die Soforthilfe auch bekommen.
  5. den Vermieter unseres Büros und Unterrichtsraums schriftlich gebeten, uns so weit entgegenzukommen, dass wir für die Dauer der Einschränkungen nur die Nebenkosten zahlen.

Einige Mails werden noch folgen, denn es stehen noch Rechnungen aus, die wir im Normalfall längst bezahlt hätten. Zur Ruhe kommen wir im Moment jedenfalls nicht.

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Wir würden so gerne mit Euch segeln…

… doch wir dürfen nicht. Heute haben wir bei unseren Jollen im Winterlager in Krummin nach dem Rechten gesehen.

https://youtu.be/PZLgiwrRbqI

In der vergangenen Woche sind wir erst mal nur rotiert, haben uns informiert, Anträge gestellt, mit der Sparkasse telefoniert. Denn wir gehen davon aus, dass unsere Einnahmen ab jetzt auf null gehen. Und das in einer der umsatzstärksten Zeiten des Geschäftsjahres. Zum Glück haben wir ein kleines finanzielles Polster für schlechte Jahre, auf das wir erst mal zurückgreifen können. Aber es ist eben nur für schlechte Jahre – nicht für Null-Jahre.

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Ausnahmezustand – was nun?

Chaos? Oder doch irgendeine Ordnung?

Seit dem 16. Februar ist mein Leben im Ausnahmezustand. Das hatte damals mit Corona noch nichts zu tun. Am 16. Februar, kurz nach Mitternacht, ist mein Vater gestorben. Er war zwar krank, doch es gab keine Anzeichen dafür, dass er so bald sterben sollte. Sein Tod kam wie eine Windböe, die eine Kerze ausbläst. Mein Papa und ich sind verwandte Seelen. Ich bin sehr traurig und vermisse ihn.

In der Segelschule lief da alles noch normal. Am 16. Februar hatte unser einwöchiger Theoriekurs für den Sportküstenschifferschein angefangen. Die Teilnehmer hatten sich extra dafür Urlaub genommen, waren von anderswoher angereist. Deshalb haben wir den Kurs wie geplant stattfinden lassen. Ralf hat mir einen kleinen Teil des Unterrichts abgenommen. Doch ich habe viele Stunden unterrichtet in der Woche, außerdem jeden Tag meine Mutter besucht und organisiert, was eben alles organsiert werden muss, wenn ein Mensch stirbt.

Nach der Seebestattung kamen nur wenige „normale“ Tage. Dann schwoll die Corona-Krise an wie ein Ton, der schon lange leise im Hintergrund zu hören ist, irgendwann lauter wird und bald alles überlagert. An die Rückkehr zum Alltag in der Segelschule war nicht mehr zu denken.

Am 16. März erließ die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern die „Allgemeinverfügung der Landesregierung zum Besuch von Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2“. Davon war auch unsere Sportbootschule unmittelbar betroffen. Seitdem dürfen wir keine Theorie- und keine Praxiskurse mehr geben. Das bedeutet, dass wir in den nächsten Wochen bis Monaten keine Einnahmen mehr haben werden. Nun haben wir komplett auf Krisenmodus umgeschaltet und versuchen, das Beste daraus zu machen.

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